Inhaltsverzeichnis Fahrraddiebstahl – Versicherungsschutz richtig gestalten
- Fahrraddiebstahl – Versicherungsschutz richtig gestalten
- Über welche Versicherung ist Ihr Fahrrad gegen Diebstahl versichert?
- Wie wählt man die richtige Versicherungssumme für den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung?
- Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl nicht gefährden und Sicherungsvorschriften beachten
- Schnellhilfe im Schadensfall – was muss man wissen
- Erweiterungen des Versicherungsschutzes
- Wir unterstützen Sie gerne!
Fahrraddiebstahl – Versicherungsschutz richtig gestalten
Fahrraddiebstahl – Versicherungsschutz richtig gestalten
Fahrräder sind ein Megatrend - egal, ob hochwertiges Trekkingrad oder E-Bike.
Für den einen sind sie aus einer erfüllten Freizeitgestaltung nicht mehr wegzudenken, für den anderen sind sie ein wichtiges Transportmittel im Alltag. Egal ob klassisch oder mit unterstützendem Elektromotor: Radfahren war noch nie derart im Trend wie heute.
In vielen deutschen Stadtregionen sind Fahrräder gar wesentlicher Bestandteil des regionalen Verkehrskonzeptes und wie bei uns in Münster aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken.
Bei den Rädern selbst wird besonders großer Wert auf Qualität gelegt und Fahrradfahrer geben immer mehr Geld für ihre Fahrräder aus, ganz gleich ob mit klassischem Muskelantrieb oder E-Motor.
Über welche Versicherung ist Ihr Fahrrad gegen Diebstahl versichert?
Fahrräder sowie Zubehör z.B. Taschen, Körbe, Fahrradanhänger etc. zählen zum privaten Hausrat und sind daher im Rahmen Ihrer Hausratversicherung abgesichert.
Dieser generelle Hausratschutz gilt allerdings nur, wenn Ihr Fahrrad am versicherten Versicherungsort (und zugehörigen Räumlichkeiten) d.h. aus der Wohnung, dem eigenen Keller oder einem verschlossenen Fahrradschuppen durch Einbruchdiebstahl entwendet wird oder Schäden durch die versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel erleidet.
Die meisten Fahrräder werden allerdings abgestellt im öffentlichen Raum wie z.B. an Bahnhöfen gestohlen. Dies wäre im normalen Umfang der Hausratversicherung nicht mitversichert.
Für diese Schadensfälle müssen Sie den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung miteinschließen oder dieser bereits obligatorischer Bestandteil Ihres Tarifes der Hausratversicherung sein. Dann haben Sie auch 24/7 Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl.
Bei ganz alten Verträge, kann es noch sein, dass der zusätzliche Schutz nur zu bestimmten Tageszeiten besteht, die in einer sogenannten Nachtzeitklausel geregelt sind. Wird das Fahrrad zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen ohne in Gebrauch zu sein, könnte der Schutz der Versicherung in diesem Fall nicht mehr greifen. Die Nachtzeitklausel wird heutzutage – zum Glück – nur noch sehr selten bis gar nicht miteingeschlossen. Achten Sie in jedem Fall drauf, einen Vertrag zu wählen, bei dem es eine solche Klausel nicht gibt.
In unseren Sonderkonzepten ist eine solche Klausel logischerweise nicht inkludiert.
Wie wählt man die richtige Versicherungssumme für den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung?
Es gibt in der Hausratversicherung seitens der Versicherer verschiedene Ansätze die Versicherungssumme für den Baustein Fahrraddiebstahl festzulegen:
- Der Versicherer gibt einen prozentualen Satz der Versicherungssumme der Hausratversicherung als Höchstgrenze vor, z.B. 2% der Versicherungssumme.
Im Fall des Fahrraddiebstahls gäbe es dann bei einer beispielhaften Versicherungssumme von 50000 Euro, also 500 Euro für das Fahrrad. Höhere Summen müssten separat gegen Beitragszuschlag vereinbart werden. Dies ist eine sehr verbreitete Variante. - Die Versicherungssumme für Fahrraddiebstahl wird pauschal je nach Tarif vom Versicherer festgelegt, z.B. maximal 2000 Euro.
Im Falle eines Fahrraddiebstahls gäbe es dann bei einem Fahrrad mit einem Wert von 1000 Euro die 1000 Euro und bei einem Wert von 4000 Euro eben die maximalen 2000 Euro. - Der Versicherungsnehmer kann die Summe individuell festlegen und zahlt dafür einen entsprechenden Beitrag.
Ihre Fahrräder sind neu 2685 Euro Wert, dann teilen Sie diese Summe dem Versicherer mit, zahlen dafür eine entsprechende Prämie und bekommen im Falle des Fahrraddiebstahls diese Summe gezahlt. - Der Versicherer sagt die Versicherungssumme für Fahrraddiebstahl entspricht der Versicherungssumme der Hausratversicherung.
Im Falle eines Fahrraddiebstahls läuft es also wie beim ersten Punkt, nur, dass die Begrenzung nicht greift und die vollen 50000 Euro als Höchstsumme zur Verfügung stehen.
Beachten Sie bitte immer den Neuwert sämtlicher Fahrräder des Haushaltes als Versicherungssumme zu wählen und das die Versicherungssumme für alle zu versichernden Fahrräder ausreichend ist. Im Falle eines Fahrraddiebstahls steht die Versicherungssumme nämlich nicht pro Fahrrad zur Verfügung, sondern für alle entwendeten Fahrräder und somit könnten Sie sonst zu gering versichert sein.
Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl nicht gefährden und Sicherungsvorschriften beachten
Als Versicherungsnehmer haben Sie das Fahrrad im öffentlichen Bereich durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl zu sichern, sofern diese abgestellt wird. Verkehrsüblich ist leider nicht ganz einheitlich definiert, Sie haben also die freie Wahl, aber das Schloss muss einen wirksamen Schutz bieten, worunter keine Rahmenschlösser oder Zahlenschlösser fallen. Am besten achten sie auf geprüfte, zertifizierte Fahrradschlösser in einer Sicherheitsstufe die verhältnismäßig zum Wert Ihres Fahrrades passt. Achten sie bitte auch darauf, ob Ihr Vertrag Vorgaben zum Schloss macht und erfüllen Sie diese dann natürlich. Bei Unsicherheiten, können Sie sich auch von Ihrem Versicherer die Akzeptanz Ihres Schlosses bestätigen lassen und so auf Nummer sichergehen.
Wir als Ihre Versicherungsmakler helfen Ihnen auch gerne dabei.
Schnellhilfe im Schadensfall – was muss man wissen
Im Schadensfall haben Sie als Versicherungsnehmer geeignete Unterlagen, die den Erwerb und die Identität (Hersteller, Marke und Rahmennummer) des Fahrrads belegen, zu beschaffen und vorzulegen. Sammeln Sie diese Belege und Daten also direkt zentral und machen Bilder von Ihren Fahrrädern sowie den verwendeten Sicherungen (Schlössern). Idealerweise empfiehlt sich hier ein Ordner in der Cloud Ihrer Wahl, sodass diese schnell zur Hand sind und mit wenig Aufwand abgelegt werden können.
Sollten Fahrräder gestohlen werden, müssen Sie als Geschädigter den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei melden und die Anzeige mit der Schadenmeldung bei der Versicherung oder uns als Ihren Versicherungsmakler einreichen.
Erweiterungen des Versicherungsschutzes
Wie bereits thematisiert sind Ihre Fahrräder in der Hausratversicherung nur gegen Einbruchdiebstahl und die üblichen Hausratgefahren wie Feuer, Leitungswasser Sturm und Hagel bzw. über die Erweiterung des Zusatzbausteins Fahrraddiebstahl additiv gegen einfachen Diebstahl versichert.
Dies gilt immer für das Fahrrad oder E-Bike als Ganzes.
Wenn Sie Ihr Fahrrad oder E-Bike jedoch gegen weitere Gefahren wie z.B. Beschädigung, Vandalismus, Teildiebstahl, Akkudiebstahl, Unfälle, Elektronikschäden etc. versichern wollen, sollten Sie den Abschluss einer vollwertigen Fahrradversicherung bzw. E-Bike-Versicherung – vergleichbar mit der Kaskoversicherung für ein Auto - für Ihre Fahrräder in Betracht ziehen.
Wichtig ist dabei, dass diese meistens nur für ein einzelnes Rad gelten und jedes Fahrrad oder E-Bike separat über einen eigenständigen Vertrag zu versichern ist.
Natürlich stehen wir Ihnen als Versicherungsmakler Ihres Vertrauens bei der Auswahl der richtigen Versicherung für Ihre Fahrräder zur Verfügung und kümmern uns im Schadensfall als Ihr persönlicher Schadensmanager um eine schnelle und stressfreie Regulierung.
Gute Fahrt!
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Unsere ungebundenen Versicherungsmakler und Finanzberater sind Ihnen gerne behilflich - persönlich in Münster, Hannover oder online überall.
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