Inhaltsverzeichnis Wie ist ein Gartenpool richtig zu versichern?
Wie ist ein Gartenpool richtig zu versichern?
Wie ist ein Gartenpool richtig zu versichern?
Ein Pool im eigenen Garten, ist unabhängig von Öffnungszeiten, Eintrittsgeldern oder Anfahrtswegen, bestens zur Abkühlung an warmen Tagen geeignet und besonders seit der Corona-Pandemie für viele Menschen noch attraktiver geworden. Was dabei oft in Vergessenheit gerät, ist welche Gefahren ein solcher Pool mit sich bringen kann und wie man sich am besten dagegen versichert.
Die Ausgangsfrage zur Versicherung eines Gartenpools lautet: Ist der Pool fest eingebaut oder freistehend?
Als fest verbaut gilt ein Pool, wenn sich das Schwimmbecken mindestens zur Hälfte im Erdreich befindet. Dann kann dieser optional über die Wohngebäudeversicherung mitversichert werden und ist so gegen Schäden durch Feuer oder Sturm und Hagel geschützt. Wer nachträglich einen Pool verbaut, sollte den Pool in jedem Fall dem Versicherer melden.
Frei aufgestellte Gartenpools und Planschbecken werden hingegen dem Hausrat zugerechnet und können im Rahmen der Außenversicherung einer Hausratversicherung abgesichert werden. Bei Abschluss oder Überprüfung eines bereits bestehenden Hausratvertrages, sollte darauf geachtet werden, dass auch das Sturm-/Hagelrisiko für einen freistehenden Pool abgesichert wird.
Deswegen sollte sowohl bei fest verbauten wie auch freistehenden Pools der Baustein Naturgefahren (ehemals Elementarschäden) abgeschlossen werden und zwar in der Wohngebäudeversicherung sowie auch in der Hausratversicherung. Damit ist der Pool gegen Naturgefahren/Elementarschäden wie z.B. Überschwemmungen, Rückstau und Erdsenkungen geschützt.
Falls der Pool eine Glaswand oder Überdachung hat, empfiehlt sich zusätzlich der Einschluss einer Glasversicherung um gegen Schäden an der Verglasung im Ernstfall auch versichert zu sein.
Haftpflichtversicherung bei Schäden an Drittpersonen
Als Besitzer eines Gartenpools sind Sie nach dem Bau oder der Installation für den Unterhalt verantwortlich. Dazu zählt z.B. das regelmäßige Filtern des Pools, Entfernen von Laub und Algen etc.
Sollte sich trotz aller Vorsicht jemand verletzen, so würde Ihre Haftpflichtversicherung für die Kosten aufkommen.
Sollte geschädigte Person selbst verantwortlich für den Unfall gewesen sein und Sie kein Verschulden treffen, so können Sie sich von der Haftung befreien und Ihre Haftpflichtversicherung unterstützt Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Bei Kindern gilt dies natürlich nicht in gleichem Maße (Thema Aufsichtspflichtverletzung), da noch nicht von einem vorsichtigen und pflichtbewussten Handeln ausgegangen werden kann. Dementsprechend sollte man den Pool einzäunen, das Tor abschließen oder den Pool zudecken, wenn Sie nicht im Garten anwesend sind.
Ist der Pool fest mit dem Leitungswassersystem des Hauses verbunden?
Bei allen Versicherern spielt außerdem die Tatsache, ob der Pool fest mit dem Rohrsystem des Hauses verbunden ist, eine große Rolle bei Schäden durch etwaiges Platzen oder Überlaufen des Pools.
Die Versicherer leisten in den meisten Fällen Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen ausgetreten sein. So die Standardregelungen. Somit ist der Pool fester Bestandteil des Leitungswassersystems mit Zulauf und Kanalanschluss, also gelten Schäden an Hausratgegenständen durch austretendes Leitungswasser als versichert, andernfalls liegt eben kein klassischer Leitungswasserschaden vor.
Wasseraustritt aus "mobilen" Becken und freistehenden Gartenpools gilt aufgrund der Tatsache, dass diese nicht ans Rohrsystem angeschlossen sind, zunächst nicht als mitversichert und für etwaige Schäden besteht kein Versicherungsschutz im Bereich Leitungswasserschäden. Es handelt sich um sogenanntes Plansch- und Reinigungswasser, was bei den meisten Versicherern einen Ausschluss darstellt und nicht mitversichert ist.
Deswegen ist es ratsam den Baustein „unbenannte Gefahren“ ebenfalls in seinen Verträgen abgesichert zu haben, denn bei den meisten Versicherern wäre dann z.B. ein Platzen oder Auslaufen des Pools und dadurch verursachte Schäden mitversichert.
Fazit - Versicherungsschutz von Gartenpools
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie sich in jedem Fall vor Anschaffung des Pools mit einem Experten zusammensetzen sollten, der sich mit den jeweiligen Versicherern auseinandersetzt, um Ihren Gartenpool adäquat gegen die thematisierten Risiken abzusichern.
Natürlich stehen wir Ihnen als Versicherungsmakler Ihres Vertrauens bei der Auswahl der richtigen Versicherung für Ihren Gartenpool zur Verfügung und kümmern uns im Schadensfall als Ihr persönlicher Schadensmanager um eine schnelle Regulierung.
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