Am 22. August 2022 wurde die Novelle der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit dem 22. November 2023 in Kraft.
Aber was genau regelt die GOT? Grundsätzlich legt die GOT eine Mindestgebühr für bestimmte Leistungen, die der Tierarzt erbringt, fest. Dumpingpreise sollen dadurch vermieden und der Beruf des Tierarztes aufgewertet werden, da in vielen ländlichen Regionen Veterinärmediziner fehlen.
Laut der GOT fallen zum Beispiel für folgende Leistungen höhere Gebühren an:
- allgemeine Untersuchungen bei Hund und Katze
- Kastrationen
- stationäre Unterbringung von Tieren
- Impfungen von Hund und Katze
Und wie hoch dürfen die Kosten jetzt sein?
Die GOT gibt allgemein nur die Gebührenhöhe für die einzelnen Behandlungsschritte vor. Der einfache GOT-Satz ist die unterste Grenze, die an Kosten anfallen kann. Der Tierarzt kann jedoch je nach Schwere des Falles oder bei einem Notfall auch bis zum vierfachen Gebührensatz fordern.
Kleinere Behandlungen beim Tierarzt werden zwar finanziell vermutlich nicht allzu sehr ins Gewicht fallen. Aber was ist, wenn es einer größeren Operation bedarf? Ein Bruch, Hüftfehlstellung, Probleme mit Organen... – egal ob „angezüchtet“ oder durch einen Unfall verursacht. Hier können ganz schnell vierstellige Summen zusammenkommen. Bedenkt man nun noch, dass man einen Hund oder eine Katze für zehn, 15 oder gar 20 Jahre in sein Leben holt, tut sich da ein enormes Kostenrisiko auf.