visora Änderungen 2024
2024 – ein Überblick über wichtige Änderungen
Das Jahr 2024 brachte wieder eine Vielzahl von Änderungen mit sich, die insbesondere Auswirkungen im Bereich Altersvorsorge, Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Immobilien relevant sind.
Wir wollen Ihnen hier kurz stichpunktartig einen Überblick über einige der Änderungen geben:
Altersvorsorge und Renten
- Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung:
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 7.550 Euro pro Monat im Westen und 7.450 Euro im Osten.
- Betriebliche Altersvorsorge:
Die Förderbeträge und Freibeträge für die Krankenversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge werden erhöht. Diese steigen von 584 auf 604 Euro (steuerfrei) und 292 auf 302 Euro (sozialversicherungsfrei). Pauschalbesteuerte Direktversicherungen und Pensionskassen sind nicht betroffen.
- bAV Krankenversicherung:
Der Freibetrag für den Krankenkassenbeitrag von Leistungen aus Verträgen der betrieblichen Altersversorgung wird von monatlich 169,75 auf 176,75 Euro (West) beziehungsweise von 164,50 auf 173,25 Euro (Ost) angehoben. Hier muss nur der übersteigende Teil verbeitragt werden. Auch die Freigrenze in der Pflegeversicherung wird angehoben auf monatlich 176,75 Euro. Ab dem Überschreiten der Grenze wird hier allerdings der komplette Betrag beitragspflichtig.
- Basis-Rente:
Der maximal mögliche Zahlbeitrag für die Basis-Rente, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden kann, steigt 2024 an, was eine größere steuerliche Entlastung bedeutet. Dieser beträgt nun 27.565 Euro beziehungsweise 55.130 Euro bei verheirateten
Paaren. Absetzbar sind davon 100% und Renten müssen nur anteilig mit 83% versteuert werden.
- GRV Beitragsbemessungsgrenze:
Anhebung auf 7.550 Euro im Westen und 7.450 Euro im Osten.
- Erhöhung Rentenaltersgrenze
Die Schrittweiseerhöhung des Renteneintrittsalter für langjährig Versicherte wird fortgesetzt und dieses beträgt nun 64 Jahre und 4 Monate für den Geburtsjahrgang 1960.
Kranken- und Pflegeversicherung
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen:
Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der Pflegeversicherung werden die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben, was zu höheren Kosten für Besserverdienende führt. Die Bemessungsgrenze liegt nun bei einem jährlichen Einkommen von 62.100 Euro, daher ist nun für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) ein jährliches Einkommen von 69.300 Euro nötig.
- Erhöhung des Zusatzbeitrags:
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird leicht angehoben und zwar um 0,1% auf nun 1,7%.
- Pflegeleistungen:
Die Sach- und Geldleistungen in der Pflegeversicherung wurden erhöht sowie weitere Unterstützungsleistungen.
Steuern, Arbeit und Soziales
- Mindestlohn:
Erhöhung auf 12,41 Euro pro Stunde und Anpassung der Minijob-Grenze auf 538 Euro monatlich.
- Grundfreibetrag:
Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer steigt auf 11.604 Euro
- Kinderfreibetrag:
Der Kinderfreibetrag steigt auch und zwar auf 6.384 Euro.
- Erhöhung Arbeitnehmer-Sparzulage:
Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt nun 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete.
- Betriebsveranstaltungen:
Anhebung des Freibetrags von 110 auf 150 Euro.
- Kundengeschenke:
Der absetzbare Beitrag wird auf 50Euro pro Jahr und Kunde erhöht.
Wohnen und Energie
- Neubauten:
seit 2024 müssen Neubauten mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen.
- diverse energetische Förderungen:
Es soll staatliche Unterstützung für den Wechsel zu nachhaltigeren Heizsystemen mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten geben sowie diverse weitere Förderprogramme.
- Wohn-Riester Update:
„Wohn-Riester“ darf nun auch für energetische Sanierungs- und Umbaumaßnahmen verwendet werden.
- Balkonkraftwerke:
Recht für Mieter zum Installieren und Nutzen von Balkonkraftwerken
Sonstige Regelungen
- Vorabpauschale:
Da der Basiszins erstmals über null liegt, wird der gesetzlich festgelegte Basiszins von 2,55% dieses Jahr erstmalig fällig und von den Depotplattformen verrechnet.
- Kinderreisepass:
Wird ab 2024 nicht mehr ausgestellt; Kinder und Jugendliche benötigen stattdessen einen regulären Reisepass.
Fazit
Die Änderungen für das Jahr 2024 sind vielfältig und betreffen zahlreiche Lebensbereiche. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig zu prüfen und sich im Details zu informieren, ob Sie davon profitieren können.