Apotheker
Das Heilberufe-Kammergesetz sowie Vorgaben der Berufsordnung machen einen spezifischen Versicherungsschutz für Apotheken unverzichtbar. Als Apotheker müssen Sie nicht nur dafür Ihre Vorräte und Einrichtungsgegenstände in den Geschäftsräumen ausreichend absichern, sondern auch für den Fall einer Betriebsunterbrechung vorsorgen. Für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit als Apotheker ist zudem eine Betriebshaftpflichtversicherung besonders wichtig. Wir zeigen Ihnen branchenrelevante Versicherungen für Ihren bedarfsgerechten Schutz.
Berufshaftpflichtversicherung
Nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs haften Apotheken in unbegrenzter Höhe, sofern es zu Schadenersatzansprüchen von Dritten wegen fehlerhaften Handelns kommt. Bedenken sie, dass die Ausgabe einer falschen Arznei oder eine falsche Beratung fatale Folgen haben können. Das Heilberufe-Kammergesetz und die Berufsordnungen für Apotheker regeln die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Als Apotheker müssen Sie daher Ihre Mitarbeiter und sich selbst mit einer Berufshaftpflichtversicherung gegen Ansprüche Dritter schützen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Prüfen Sie am besten, ob der Haftpflichtschutz sich auch auf einen Ersatzapotheker erstreckt, wenn Sie wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Gründe einen Vertreter beschäftigen müssen. Idealerweise ergänzen Sie Ihren Versicherungsvertrag um diese Leistung. Idealerweise ergänzen Sie die Berufshaftpflicht mit einer Rechtsschutzversicherung um im Streitfall auch abgesichert zu sein.
Apothekeninhaltsversicherung mit sinnvollen Ergänzungen
Ihre Betriebseinrichtung, Geräte sowie das Warenlager sichern Sie mit einer Inhaltsversicherung. Grundsätzlich gilt: Durch die Inhaltsversicherung werden Schäden an der Einrichtung sowie dem Labor, den Geräten und dem Warenbestand abgesichert. Die Versicherung deckt Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch oder Vandalismus in ihren Geschäftsräumen entstehen. Optimal ist es, wenn die Versicherung nicht nur bei klassischen Gefahren greift, sondern auch bei Schäden die durch Unachtsamkeit von Kunden oder Mitarbeitern entstehen greift. Bei der Wahl der Versicherungssumme sollten Sie Veränderungen Ihres Warenbestandes berücksichtigen. Unter Umständen lagern für einen bestimmten Zeitraum größere Bestände in Ihren Geschäftsräumen, die entsprechend abgesichert sein müssen. Idealerweise wählen Sie eine Versicherung mit Unterversicherungsverzicht - das heißt, nach einer großen Lieferung und einem außergewöhnlich hohen Warenbestand besteht stets ausreichender Versicherungsschutz und zwar auch dann, wenn der aktuelle Warenwert die Versicherungssumme übersteigt.
In einer Apotheke müssen bestimmte Vorräte dauerhaft in einem Kühlschrank gelagert werden. Fällt der Strom einmal aus und der Kühlschrank arbeitet nicht richtig, sind die Vorräte unbrauchbar. Idealerweise beinhaltet Ihr Deckungskonzept daher auch die Versicherung von Medikamenten in entsprechenden Kühlschränken und sichert Kühlgut mit ab.
In einer Apotheke erhalten Patienten gegen die Übergabe eines Kassenrezepts ihre verschriebenen Medikamente. Diese Rezepte reichen Sie als Apotheker zur Abrechnung an die Krankenkassen weiter, so dass die Rezepte einen deutlichen Wert darstellen. Im Rahmen einer Apothekeninhaltsversicherung sollten daher auch Krankenkassenrezepte bis zu einem bestimmten Wert mit einer Rezeptversicherung entsprechend abgesichert sein. Immer wieder werden Fälle von Rezeptbetrug bekannt, bei denen Kriminelle sich mit gefälschten Rezepten Medikamente beschaffen. Ihre Inhaltsversicherung sollte auch Schäden durch diese Betrügereien absichern.
Bei bereits bestehenden Inhaltsversicherungen oder dem Abschluss einer Inhaltsversicherung sollten Sie prüfen, ob Sie bei einem Schaden stets eine Erstattung in Höhe des Neuwertes erhalten. Unter Umständen greift die sogenannte "40-Prozent-Klausel": Hier ist die Entschädigung von dem Zeitwert der beschädigten Sache abhängig. Der Schaden bemisst sich also nach dem Wert, den der Gegenstand zum Schadenzeitpunkt hatte. Beträgt der Wert nur noch 40 Prozent des Neuwertes, erhalten Sie eine Erstattung in Höhe des Zeitwertes. Zu empfehlen ist eine Inhaltsversicherung, die jederzeit in Höhe des Neuwerts leistet.
Auf Wunsch schließen Sie weitere Leistungen wie eine Elementarschadenversicherung, die bei Schäden durch Naturkatastrophen oder eine Versicherung für unbenannte Gefahren in den Versicherungsschutz ein. Möglich ist auch eine Extended-Coverage-Versicherung, die bei Schäden durch Streik, Aussperrung, böswillige Beschädigung oder Rauch und Fahrzeuganprall Leistungen erbringt.
Ihr visora Versicherungsmakler aus Münster zeigt Ihnen gern, wie Sie Geschäftsräume und Vorräte mit einer Inhaltsversicherung optimal absichern.
Elektronikversicherung
Bedenken Sie, dass elektronische Anlagen in der Apotheke durch ein unvorhergesehenes Ereignis beschädigt werden können. Mit einer Elektronikversicherung sichern Sie Bürotechnik, Sicherheitstechnik, Telefonanlagen, Kassenanlagen sowie spezielle Laborgeräte oder Messgeräte ab. Auf Wunsch schließen Sie auch Ihr Warenbelieferungssystem oder einen Kommissionierautomaten in den Versicherungsschutz ein.
Betriebsunterbrechungsversicherung
In Kombination mit einer Inhalts- und Elektronikversicherung ist die Betriebsunterbrechungsversicherung empfehlenswert. Kommt es in der Apotheke zu einem Sachschaden, ist der Apothekenbetrieb nicht mehr gewährleistet und es drohen Umsatzeinbußen. Um den Ertragsausfall abzusichern, gibt es eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die häufig auch als Zusatzbaustein zur Inhaltsversicherung abgeschlossen werden kann. Bevor eine Apotheke nach einer Schadenbeseitigung wieder eröffnen kann, sind besondere Anforderungen zu erfüllen. Erst nach einer erfolgreichen Revision durch den zuständigen Pharmazierat dürfen die Geschäftsräume wieder eröffnet werden. Unter anderem erfolgt eine Prüfung, ob beim Betrieb der Apotheke geltende Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Grundlage in der unter anderem Hygienemaßnahmen, die Beschäftigung von Mitarbeitern und andere Vorgaben geregelt werden ist die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Für die Zeit des Ertragsausfalls erhalten Sie Leistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung. Unter Umständen dürfen Sie nach einem Schaden einige Arzneien nicht mehr abgegeben und der Pharmazierat verbietet die Abgabe und ordnet eine fachgerechte Entsorgung an. Enthält Ihr Versicherungsvertrag die sogenannte Pharmazieratklausel sind die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten gedeckt. Im Rahmen einer Finanzberatung in Münster und Umgebung erfahren Sie von Ihrem visora Versicherungsmakler, wie Sie Ihren Versicherungsschutz am besten gestalten.
Betriebsausfallversicherung
Nicht immer sorgt ein Sachschaden für die Betriebsunterbrechung - auch bei einer Erkrankung kommt es unter Umständen zum Stillstand des Geschäftsablaufs. Die fixen Kosten laufen weiter, kann die Apotheke nicht wie gewohnt öffnen, sinken die Einnahmen oder bleiben komplett aus. In diesen Fällen kommt die Betriebsausfallversicherung für die laufenden Kosten auf. Auch die Kosten für einen Ersatzapotheker, der während einer Krankheit oder Abwesenheit die Geschäfte übernimmt, werden durch die Ausfallversicherung gedeckt. Idealerweise prüfen Sie in einem Beratungsgespräch mit Ihrem visora Versicherungsmakler in welche Höhe die Betriebsausfallversicherung abgeschlossen werden sollte. In der Regel richtet sich die Versicherungssumme nach dem Jahresumsatz der Apotheke.
Rechtsschutzversicherung
Kommt es zu Streitigkeiten mit Kunden oder Patienten oder Problemen bei der Abrechnung mit einer Krankenkasse, bietet die Rechtsschutzversicherung wertvolle Unterstützung. Auch wenn ein Patient Ihnen vorwirft, ein falsches Medikament ausgegeben zu haben oder falsch beraten zu haben, kann das einen Rechtsstreit nach sich ziehen. Unter Umständen kommt es zu staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Sie oder einen Mitarbeiter der Apotheke und rechtlicher Beistand ist von Nöten. Abhängig vom Versicherungsumfang profitieren Sie von einem maßgeschneiderten Rechtsschutz für Ihren Betrieb. Ihr Versicherungsmakler stellt Ihnen gern verschiedene Optionen vor.
Produkthaftpflichtversicherung
Nach den Regelungen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und dem Arzneimittelgesetz (AMG) müssen Sie als Apotheker eine Produkthaftpflichtversicherung abschließen. Apotheken müssen, sofern sie von selbst hergestellten Rezepturen oder Defekturen mehr als 100 Packungen täglich verkaufen, über eine gesetzlich vorgeschriebene AMG Deckung verfügen. Bei Defekturen kann es in den Kammern der Bundesländer unterschiedliche Regelungen geben. Lediglich für kosmetische Produkte ist diese Deckung nicht vorgeschrieben. Zudem muss eine entsprechende Produkthaftpflichtversicherung bestehen, wenn Produkte eines Herstellers im eigenen Namen weiter verkauft werden. Das kann nach den Vorgaben des Pharmazierats auch für Produkte, für die der Hersteller bereits eine entsprechende Vorsorge getroffen hat, gelten.
Als selbständiger Apotheker haben Sie die Versicherung Ihres Betriebs und Ihrer Geschäftsräume im Blick. Darüber hinaus empfiehlt sich ein Vorsorgekonzept für Ihre Mitarbeiter und Ihre eigene Absicherung. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Versicherungsschutz es ankommt.
Krankenversicherung
Als Freiberufler und Gewerbetreibender sind Sie für Ihre Gesundheitsvorsorge selbst zuständig. Empfehlenswert ist eine private Krankenversicherung. Sie haben die Auswahl aus verschiedenen Tarifen und stellen sich einen bedarfsgerechten Schutz nach Ihren Ansprüchen zusammen. Auch wenn Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familienmitglieder absichern wollen, bietet die private Krankenversicherung maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Ihre individuelle Situation.
Krankentagegeld
Bedenken Sie, dass Sie bei einer Krankheit und einer Unterbrechung des Geschäftsbetriebs keine Einkünfte mehr erhalten. Prüfen Sie idealerweise den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung. Können Sie Ihre Tätigkeit nicht ausüben, erhalten Sie im Krankheitsfall den vertraglich vereinbarten Tagessatz. Ihr Versicherungsmakler stellt Ihnen bei einem Vergleich gern verschiedene Optionen vor.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen. Wer als Selbständiger seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält keine Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und muss daher unbedingt eine eigene Vorsorge treffen. Gemeinsam mit Ihrem Versicherungsmakler ermitteln Sie den Bedarf für Ihre Berufsunfähigkeitsrente. Wichtig ist die Rente so zu bemessen, dass der persönliche Lebensstandard gewahrt bleiben kann. Auch wenn Sie bereits über eine Berufsunfähigkeitsrente verfügen, sollten Sie diese in Abständen überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Den enthaltenen Schutz bei Berufsunfähigkeit durch Ihr Versorgungswerk, sollten Sie ebenfalls berücksichtigen und die Leistungsvoraussetzungen kennen sowie die Details Ihres Leistungsanspruches.
Dread Disease / Schwere Krankheiten Vorsorge
Im Falle einer schweren Erkrankung sind Sie nicht in der Lage, Ihren Beruf als Apotheker weiter auszuüben. Unter Umständen sind Sie jedoch nach einer erfolgreichen Behandlung wieder arbeitsfähig. Mit der Dread Disease Absicherung treffen Sie eine Vorsorge für diese Fälle. Im Falle vertraglich festgelegter schwerer Erkrankungen erhalten Sie die Versicherungsleistungen. Wählen Sie die Versicherungssumme so, dass Sie mit der Einmalzahlung den Weiterbetrieb Ihres Geschäfts gewährleisten können.
Altersvorsorge
Als freiberuflich tätiger Apotheker müssen Sie an Ihre Altersvorsorge denken. Neben den Zahlungen in Ihr Versorgungswerk, sollten Sie auch private Lösungen berücksichtigen. Ihr visora Versicherungsmakler berät Sie gern zu den einzelnen Optionen und stellt Ihnen verschiedene Lösungen vor.
Besonders empfehlenswert ist die Basisrente, die Ihnen die Möglichkeit bietet, Steuervorteile zu nutzen. Bei der Basisrente ist Ihr Kapital bis zum Renteneintritt insolvenzsicher angelegt und ergibt in Kombination mit den Leistungen aus Ihrem Versorgungswerk eine solide und zuverlässige Absicherung.
Risikolebensversicherung
Um die Familie abzusichern, ist die Risikolebensversicherung eine ausgezeichnete Wahl. Neben dem persönlichen Verlust sollen Ihre Angehörigen nicht noch finanzielle Schwierigkeiten erleiden. Im Todesfall erhalten die Begünstigten die vereinbarte Versicherungssumme. Ideal ist die Risikolebensversicherung auch, um Geschäftskredite abzusichern. Kreditgeber verlangen diese Art der Absicherung oftmals als Sicherheit für Ihre Verbindlichkeiten.
Mitarbeiterabsicherung
Als Arbeitgeber sind Sie für Ihre Mitarbeiter verantwortlich. Um die Angestellten an Ihren Betrieb zu binden, sind zusätzliche Sozialleistungen eine ausgezeichnete Wahl. Mit einer freiwilligen Betriebsrente oder einer separaten Gesundheitsvorsorge in Form einer Zusatzversicherung machen Sie sich als Arbeitgeber attraktiv und können sich langfristig auf zufriedene Mitarbeiter verlassen. Sie sind obendrein verpflichtet, einen Durchführungsweg zur betrieblichen Altersversorgung anzubieten.
Ihr Versicherungsmakler stellt Ihnen gern verschiedene Möglichkeiten vor und zeigt Ihnen, wie Sie gemeinsam mit Ihren Angestellten eine optimale Vorsorge für den Ruhestand treffen.
Gruppenunfallversicherung
Mit einer Gruppenunfallversicherung sichern Sie alle Mitarbeiter Ihrer Apotheke und sich selbst für die Folgen eines Unfalls ab. Abhängig vom Grad der Invalidität übernimmt die Unfallversicherung die vereinbarte Leistung.
Als Apotheker müssen Sie zahlreiche Vorschriften und Gesetze beachten, bestimmte Versicherungen sind für Ihren Berufsstand vorgeschrieben. Zusätzlich müssen Sie an die Vorsorge für Ihre Mitarbeiter und Ihre private Absicherung denken.
Im Rahmen einer persönlichen Beratung unterstützen die visora Versicherungsmakler aus Münster Sie gern bei einem Vergleich und der Wahl eines bedarfsgerechten Versicherungsschutzes.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen - sprechen Sie uns an!
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