Inhaltsverzeichnis - Drohnenversicherung
- Wozu dient eine Drohnenversicherung
- Eine Drohnenversicherung versichert
- Wer eine Drohnenversicherung benötigt
- Warum Sie eine Drohnenversicherung benötigen
- Gibt es eine Alternative zur Drohnenversicherung
- Mindeststandards - Worauf Sie bei der Auswahl einer Drohnenversicherung achten sollten
- Was ist nicht versichert
- Fragen? - Wir sind gerne für Sie da!
Wozu dient eine Drohnenversicherung?
Bei einer Drohnenversicherung handelt es sich um eine Form der Haftpflichtversicherung für Besitzer von Drohnen. Das Bundesverkehrsministerium hat im April 2017 die Nutzung von Drohnen durch die herausgegebene "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" ganz neu geregelt. Bis dahin benötigten nur gewerbliche Nutzer grundsätzlich eine Betriebserlaubnis für unbemannte Flugobjekte. Mit dem neuen Luftverkehrsgesetz ist die Drohnenversicherung nun auch für Privatleute Pflicht, sofern der Flugkörper mindestens ein Gewicht von 5 kg aufweist (Erlaubnispflicht). Losgelöst von einer privaten oder gewerblichen Verwendung gelten für Drohnen seit Oktober 2017 innerhalb bestimmter Gewichtsgrenzen folgende einheitliche Regelungen:
Gewicht zwischen 250 Gramm und 2 kg
Für Drohnen mit diesem Gewicht besteht eine Kennzeichnungspflicht. Das heißt: Auf dem Flugkörper ist eine Plakette mit Anschrift und Namen des Eigentümers anzubringen. Diese muss dauerhaft mit der Drohne verbunden sein und sich als feuerfest erweisen.
Gewicht zwischen 2 kg und 5 kg
Sofern Sie nicht über eine gültige Pilotenlizenz verfügen, brauchen Sie mit dem "Drohnenführerschein" einen zusätzlichen Kenntnisnachweis. Ausgestellt wird diese durch Institutionen, die seitens des Luftfahrt-Bundesamtes akkreditiert wurden. Das Mindestalter für die Prüfung beläuft sich auf 16 Jahre.
Gewicht > 5 kg
Bringt die Drohne mindestens 5 kg auf die Waage oder wird diese nachts in Betrieb genommen, müssen Sie eine Aufstiegserlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.
In jedem Fall gilt: Eine Drohne unterliegt unabhängig vom Gewicht der Versicherungspflicht. Nur in geschlossenen Räumen ist keine Versicherung erforderlich.
Eine Drohnenversicherung versichert
Generell sämtliche Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden, die durch den Einsatz einer Drohne entstehen. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig verursachen.
Wer eine Drohnenversicherung benötigt
Jeder, der Eigentümer einer Drohne ist. Weil es sich bei der Drohnenversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, ist deren Abschluss verpflichtend. Drohnen gelten als Flugmodell und werden daher rechtlich unter die Luftfahrzeuge gerechnet. Und gemäß § 43 des Luftfahrtgesetzes müssen Halter von Luftfahrzeugen eine Haftpflichtversicherung vorweisen können. Dabei ist die Versicherungspflicht nicht neu, besitzt sie schließlich bereits seit 2005 Gültigkeit. Sie haften übrigens auch dann, wenn Sie die Kontrolle über Ihre Drohne ohne Schuld verlieren.
Warum Sie eine Drohnenversicherung benötigen
Eine Drohnenversicherung benötigen Sie schon deshalb, weil der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Halter von Drohnen vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Schäden durch eine Drohne können in vielfacher Art und Weise eintreten. Hier einige Beispiele:
- Sie verlieren die Kontrolle über Ihre 1,4 kg schwere Drohne, die außerhalb Ihrer Sichtweite auf eine Autobahn stürzt und dort mit einem Fahrzeug zusammenprallt. Ein solcher Fall ist keine reine Phantasie, sondern auf der Autobahn A 99 bei München im Januar 2017 tatsächlich geschehen. Glücklicherweise blieben die Passagiere unverletzt, wobei jedoch der Pkw weitreichende Schäden davontrug.
- Ohne Vorwarnung tritt ein Motorschaden an Ihrer Drohne auf, wodurch sich das Gerät kaum noch steuern lässt. Dieser Missstand führt dazu, dass das Flugmodell aus einer Höhe von etwa 20 Metern auf einen Passanten stürzt. Teure Behandlungen, medizinische Hilfsmittel, Verdienstausfall sowie Reha-Maßnahmen treiben die Kosten dieses Vorfalls auf einen Millionenbetrag.
Gibt es eine Alternative zur Drohnenversicherung?
In nicht wenigen Fällen beinhaltet bereits eine Privathaftpflichtversicherung einen entsprechenden Drohnenschutz. Auch mit dieser erfüllen Sie Ihre gesetzliche Versicherungspflicht, sofern die Drohne privat genutzt wird. Ältere Verträge weisen diese Absicherung jedoch längst nicht immer auf. Jedenfalls sollte der Umfang des Versicherungsschutzes anhand der Vertragsbedingungen genau überprüft werden. In einigen Tarifen sind ausschließlich Flugmodelle ohne Motor versichert, weshalb für die Drohne kein Versicherungsschutz bestehen würde. Andere Tarife wiederum schränken das zulässige Fluggewicht stark ein, beispielsweise auf 250 Gramm. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie den Abschluss einer Drohnenversicherung vornehmen.
Worauf Sie bei der Auswahl einer Drohnenversicherung achten sollten - Mindeststandards
- Versicherungssumme in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro
- Foto- und Videoflüge zur privaten Verwendung
- Drohnensteuerung mittels PAD oder Smartphone zugelassen
- Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
- Indoor-Flüge
- Abgedeckt ist der automatisch-autonome Flugbetrieb (manueller Eingriff muss möglich bleiben)
- Fliegen außerhalb von Modellflugplätzen
- Startmasse von bis zu 25 kg (MTOM = Maximum Take-off Mass)
- Gilt für sämtliche mit einem Elektromotor betriebenen Drohnenmodelle (Quadrocopter, Multicopter, Hexacopter, Octocopter, etc. von sämtlichen Herstellern)
Nicht alles ist versichert, besonders nicht in niedrigpreisigen Tarifen, dies gilt zum Beispiel für:
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Teilnahme an Flugwettbewerben
- Foto- und Videoflüge zu gewerblicher Verwendung
- Gelegentliche, private Nutzung fremder Drohnen
- Europa- oder weltweiter Geltungsbereich
- Mehrere Drohnen zu einem Pauschalpreis (oft darf aber nur eine Drohne im Einsatz sein)
- Inbetriebnahme nur durch Versicherungsnehmer, nicht durch alle anderen berechtigten Personen (offene Pilotenklausel). Eine namentliche Nennung der Piloten ist zumeist nicht erforderlich.
Was eine Drohnenversicherung kostet:
Die Kosten einer Drohnenversicherung werden maßgeblich von der Versicherungssumme sowie der Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung bestimmt. Die Deckungssumme beläuft sich in der Regel zwischen 1 Mio. Euro und 10 Mio. Euro. Zuschläge sehen einige Versicherer für die gewerbliche Nutzung vor. Günstige Drohnenversicherungen gibt es ab etwa 42 Euro. Bei gewerblicher Nutzung belaufen sich die preiswertesten Angebote auf ca. 134 Euro. Dabei reicht der jährliche Versicherungsbeitrag inklusive gesetzlicher Versicherungssteuer auf bis zu 300 Euro. Sind nicht pauschal mehrere Drohnen mitversichert, ist eine Tarifierung je Drohne vorgesehen. Neben klassischen Versicherern bieten auch diverse Verbände eine Drohnen Versicherung an, wobei oft eine Mitgliedschaft zu beantragen ist. Ferner halten die unterschiedlichen Anbieter nicht selten verschiedene Deckungskonzepte bereit. Basistarife beschränken sich dabei auf niedrige Versicherungssummen und einen deutschlandweiten Geltungsbereich sowie ein geringes Fluggewicht.
Versicherungsschutz nicht gefährden
Die Beachtung von Verboten nach der Drohnen-Verordnung hilft dabei, sinnlose Diskussionen rund um die Leistungspflichtdes Versicherers zu verhindern. Ein Flugverbot gilt, wenn der Einsatz des Kopters:
- mit einem Gewicht von über 250 Gramm über Wohngrundstücken erfolgt, ohne dass die Zustimmung der Bewohner vorliegt. Unabhängig vom Gewicht ist dies auch verboten, wenn die Drohne akustische, optische oder Funksignale aufzeichnen, übertragen oder empfangen kann.
- in und über sensiblen Gebieten, wie etwa Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, An- und Abflugzonen von Flughäfen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten, Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäusern vorgenommen wird.
- unter 5 Kilogramm außerhalb der Sichtweite liegt.
- zu einer Gefährdung oder Behinderung des Luftraums führt (so dürfen Drohnen auch nur max. 100 Meter hoch fliegen).
Ausnahmen von den genannten Verboten kann die zuständige Behörde zulassen, sofern der Betrieb keine Gefahr für den Luftverkehr oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt.
Drohnen Kaskoversicherung als Erweiterung
Die Drohnenversicherung als spezielle Haftpflichtversicherung sichert Sie ausschließlich dann ab, wenn Sie von Dritten aufgrund eines Personen-, Sach- oder Vermögensschaden in Anspruch genommen werden. Nicht versichert bleiben hingegen solche Schäden, die Ihre Drohne selbst erleidet. Diese Lücke schließt eine Drohnen Kaskoversicherung, die sich zumeist bei Koptern ab einem Wert von 1.000 Euro lohnt. Bereits Stürze aus geringer Höhe können dazu führen, dass aufgrund größerer Sachschäden an der Drohne hohe Reparaturkosten fällig werden. Versicherbar sind oft alle gewerblich genutzten Drohnen jeglicher Art. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auf Bruchschäden, Bodenstürze sowie Anprall, aber auch auf die vorsätzliche Beschädigung durch Dritte. Bedienfehler an der Drohne sind zumeist ebenfalls umfasst. Reparaturkosten werden in solchen Fällen nicht nur für den reinen Kopter ersetzt, sondern ebenso für Steuergerät bzw. Fernsteuerung, Akkus, Anbaugeräte sowie abnehmbarer und fester Filmapparate und Kameras (versichertes Zubehör). Trägt die Drohne während des Transports in Beförderungsmitteln oder aber während der Aufbewahrung in angemessenen Räumen einen Schaden davon, kommt der Versicherer ebenfalls dafür auf. Dies gilt im Übrigen auch im Falle eines Diebstahls aus Kraftfahrzeugen. Und in einigen Fällen sehen die Tarife in den ersten 12 Monaten seit Kaufdatum eine Entschädigung der Drohne zum Neuwertvor. Der Mindestbeitrag für eine Drohnen Kaskoversicherung beläuft sich im Jahr brutto auf etwa 120 Euro. Maßgeblich ist insbesondere der Neuwert des Kopters.
Ergänzende und zusätzlich sinnvolle Versicherungen:
- Private Haftpflichtversicherung
- Drohnen Kaskoversicherung
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