Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung gehört zu den wertvollsten Versicherungen, denn damit können Sie Ihre Familie bzw. Ihren Ehe- oder Lebenspartner und eigene Kinder günstig absichern oder auch den Kredit bei einer Bank. Es handelt sich hierbei um einen reinen Todesfallschutz. Im Falle Ihres Ablebens erhalten Ihre Angehörigen die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.

Wozu eine Risikolebensversicherung da ist:

Haben Sie zusammen mit Ihrer Familie ein Haus gekauft, eigene Kinder oder geheiratet und sind der Hauptverdiener? Dann sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie Ihre Familie für den Fall Ihres Todes finanziell absichern möchten. Sterben Sie, zahlt die Versicherung an die Hinterbliebenen die vereinbarte Summe aus. Sie können damit zum Beispiel den Kredit für das Haus ablösen und sind nicht dem Risiko ausgesetzt, es vielleicht verkaufen zu müssen. Mit der Versicherungssumme kann Ihr Partner auch den Unterhalt der Kinder finanzieren. Diese beiden Beispiele zeigen, wie wichtig und sinnvoll die Risikolebensversicherung ist. Die Angehörigen können damit im eigenen Todesfall finanziell abgesichert werden, um den Verlust, der ohnehin schon mit viel Leid verbunden ist, nicht noch schmerzhafter zu machen. Auch Geschäftspartner können sich mit der Versicherung gegen das finanzielle Risiko beim Tod des Partners absichern. Es gibt verschiedene Arten der Risikolebensversicherung:

verbundene Leben

Es besteht die Möglichkeit, mit einer Police zwei Personen abzusichern. Beim Todesfall eines Versicherten bekommt der überlebende Partner die vereinbarte Versicherungssumme. Stirbt der zweite Versicherungsnehmer später, wird keine weitere Versicherungsleistung ausgezahlt. Verbundene Risikolebensversicherungen sind meist günstiger als zwei Einzelverträge.

konstante Versicherungssumme

Insbesondere für Alleinerzieher oder junge Familien, bei welchen ein Partner der Alleinverdiener ist, ist die konstante Risikolebensversicherung empfehlenswert. Es handelt sich hierbei um einen Einzelvertrag, also nur für eine versicherte Person. Die Versicherungssumme bleibt über die Vertragslaufzeit erhalten. Die Versicherungssumme wird im Todesfall an einen vertraglich festgeschriebenen Begünstigten ausgezahlt.

fallende Versicherungssumme (linear oder annuitätisch)

Typisch für die fallende Risikolebensversicherung ist die Absenkung der Versicherungssumme während der Laufzeit. Diese Variante wird gern als Absicherung genutzt, um einen Kredit zu tilgen. Die Versicherungssumme passt sich der Restschuld an. Es gibt eine linear oder annuitätisch fallende Risikolebensversicherung. Bei Ersteres verringert sich die Todesfallleistung jährlich um einen festgelegten Prozentwert. Letzteres eignet sich vor allem, um einen Immobilienkredit abzusichern. Die Todesfallleistung sinkt hier etwa gleich schnell wie die Restschuld.

Eine Risikolebensversicherung versichert:

Im Vertrag wird eine Versicherungssumme festgelegt, die im Todesfall ausgezahlt wird. Die Risikolebensversicherung muss keine Leistungen erbringen, wenn während der Laufzeit kein Versicherungsfall eintritt. Die Summe wird nur im Todesfall der versicherten Person ausgezahlt. Daher sind die Versicherungsprämien in der Regel viel niedriger als beispielsweise bei der Kapitallebensversicherung, bei welcher Guthaben angespart wird. Die Risikolebensversicherung wird häufig dazu eingesetzt, um die Familie abzusichern, falls der Hauptverdiener stirbt. Sie kann in diesem Fall vor großen finanziellen Problemen stehen. Dies vermeiden Sie durch den Abschluss der Versicherung.

Wer eine Risikolebensversicherung benötigt:

Die Versicherung sollten Sie abschließen, wenn Sie wissen, dass Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes einer großen finanziellen Belastung ausgesetzt sind. Wenn Sie beispielsweise der Hauptverdiener sind, ist der Abschluss sinnvoll. Verfügen beide Partner über ein Einkommen, ist es möglich, sich durch eine verbundene Risikolebensversicherung gegenseitig abzusichern. Vor allem bei jungen Familien, wenn kleine Kinder im Haushalt leben oder ein Darlehen abgelöst werden muss, sollten beide Elternteile abgesichert werden. Die Beerdigung allein stellt schon eine enorme finanzielle Belastung dar. Auch für Geschäftspartner kann die Versicherung ein sinnvoller Hinterbliebenenschutz sein, was insbesondere in der Gründungsphase gilt. Damit können die Verbindlichkeiten, die durch die Firmengründung entstanden sind, abgesichert werden.

Warum Sie eine Risikolebensversicherung benötigen:

Es ist nach wie vor die typische Situation, dass bei einem Familiennachwuchs ein Elternteil zu Hause bleibt, um sich um das Kind zu kümmern. Doch was passiert, wenn plötzlich der Haupternährer verstirbt? Dann stehen die Hinterbliebenen vor einem finanziellen Desaster. Familien ohne Trauschein haben keinen Anspruch auf Witwenrente, sodass die Risikolebensversicherung hier absolut empfehlenswert ist. Doch auch junge Familien haben oftmals lediglich einen geringen Anspruch. Daher ist es auch für sie existenziell wichtig, dass die Hinterbliebenen mit der Risikolebensversicherung ausreichend abgesichert sind. Das Gleiche gilt für die Kinder nach dem Ableben eines Elternteils. Wurde der Waise adoptiert oder er heiratet, entfällt der Anspruch gänzlich.

Doch auch mit Anspruch auf Witwen- und Waisenrente lohnt der Abschluss einer Risikolebensversicherung, denn die Ansprüche sind nicht sehr hoch und orientieren sich an der Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen. Bei der kleinen Witwenrente oder Witwerrente erhält der Ehepartner des Verstorbenen 25% des Rentenanspruches für die Dauer von zwei Jahren.

Sollten Sie im Jahr 2017 älter als 45 Jahre und 6 Monate sein (jährliche Schrittweise Anhebung auf 47 Jahre bis zum Jahr 2029!), oder ein Kind des Verstobenen erziehen oder unter einer Erwerbsminderung leiden, dann haben Sie Anspruch auf die große Witwen- und Witwerrente. Diese erhalten Sie unbefristet bzw. maximal bis zu einer erneuten Heirat. Der Anspruch liegt bei 55% des Rentenanspruches des Verstobenen.

Beachten Sie, eigene Einkünfte immer angerechnet werden und die Rentenansprüche mindern. Auch die Kinder des Verstorbenen haben Ansprüche und zwar auf die Halb- oder Vollwaisenrente. Beide Ansprüche gelten bis zum 18. Lebensjahr oder im Falle von Studium oder beruflicher bzw. schulischer Ausbildung auch darüber hinaus. Bei Adoption oder Heirat entfallen die Ansprüche. Bei der Halbwaisenrente (Verlust eines Elternteils) erhält das Kind 10% bei der Vollwaisenrente (Verlust beider Eltern) 20% des Rentenanspruches des Verstorbenen.

Geschäftspartner absichern

Der Tod eines Geschäftspartners kann vor allem bei kleinen Unternehmen erhebliche Konsequenzen für die Firma haben. Ein Todesfall kann die Existenz des Unternehmens gefährden. Dies können Sie mit einer Risikolebensversicherung kompensieren. Es ist möglich, verschiedene Tarifvarianten zu wählen, sodass Sie die Risikolebensversicherung sehr gut auf Ihre eigenen Bedürfnisse anpassen können.

Worauf Sie bei der Auswahl einer Risikolebensversicherung achten sollten – Mindeststandards:

  • Leistungsumfang und Sondereinschlüsse (z.B. Schwere Erkrankungen) beachten
  • Nachmeldepflicht nur in Bezug auf den Nichtraucherstatus
  • ausreichend hohe Versicherungssumme wählen (Sie sollten mindestens das Dreifache Ihres Bruttojahreseinkommens besser das fünffache Jahreseinkommen absichern.)
  • Nachversicherungsgarantie sollten Vertragsbestandteil sein
  • passendes Verhältnis der Überschussbeteiligung in Bezug auf Brutto- und Nettoprämien
  • ausreichende Laufzeit, denn Verlängerungen sind nicht ohne weiteres möglich und meistens abhängig von einer erneuten Gesundheitsüberprüfung (Kündigungen sind in der Regel schon möglich, daher bei Unsicherheit lieber länger versichern.)
  • Fragen im Antrag wahrheitsgemäß beantworten, beispielsweise zum Beruf, gefährlichen Hobbys, Rauchgewohnheiten und gesundheitlichen Beschwerden (Die Versicherung könnte sonst im Todesfall die Leistung nur teilweise zahlen oder gänzlich streichen.)
  • bei der Ausübung gewisser Hobbys wie z.B. Tauchen, Klettern oder Fliegen fallen häufig Zuschläge an, sodass hier ein Vergleich besonders wichtig wird.

Prüfen Sie bitte Ihren genauen Bedarf und wählen Sie für sich den passenden Versicherungsschutz. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Nicht alles ist versichert, besonders nicht in Standard-Tarifen, zum Beispiel:

  • Vorerkrankungen
  • Selbstmord, Tod in Krisengebieten und im Kriegseinsatz
  • grob fahrlässige Verletzungen der Anzeigepflicht
  • schwere Erkrankungen
  • Arbeitslosigkeit

Was eine Risikolebensversicherung kostet:

Hinsichtlich der Beitragshöhe spielen das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und die Versicherungssumme sowie gewisse Hobbys eine entscheidende Rolle.

Die jährlichen Prämien für die Versicherung sind dennoch, verglichen mit dem hohen finanziellen Risiko bei einem Todesfall, gering. Dies gilt vor allem, wenn sie frühzeitig abschlossen wird. Gute, günstige Policen werden schon ab rund 150 Euro jährlich angeboten.

Bei den Beiträgen muss man noch den Brutto- und den Nettobeitrag im Modell „Beitragsverrechnung“ unterscheiden. Der Nettobeitrag ist der aktuell wirklich zu zahlende Beitrag, kann sich aber bei weniger Gewinn der Versicherung verändern und bis zum Bruttobeitrag ansteigen. Der Bruttobeitrag ist also eine Art Beitragsobergrenze. Solche Anpassungen sind im Bereich der Risikolebensversicherung nicht selten und sollten bei den Überlegungen welcher Tarif es werden soll berücksichtigt werden.

Ergänzende und zusätzlich sinnvolle Versicherungen:

Ob bei uns in Münster, bei Ihnen zu Hause oder mit Hilfe der heutigen technischen Möglichkeiten, - Ihr Team von visora hilft Ihnen gerne mit seinen gut ausgebildeten und erfahrenen Versicherungsmaklern bei der richtigen Wahl weiter.